Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der E&B IT Solution UG (haftungsbeschränkt) i.G., Skalitzer Str. 138, 10999 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung und IT-Beratung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Auftraggeber benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner, der für Entscheidungen bezüglich des Projekts befugt ist.
Verzögerungen aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkungsleistungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit nicht anders vereinbart, werden Leistungen nach tatsächlichem Aufwand (Zeit und Material) abgerechnet. Die aktuellen Stundensätze ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
6. Leistungszeit und Verzug
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen.
7. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Prüfungsfrist schriftlich und unter genauer Beschreibung der Mängel die Abnahme verweigert.
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen bei Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter entstehen.
9. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags geschaffenen Arbeitsergebnisse, insbesondere Software, Dokumentationen und Konzepte, unterliegen dem Urheberrecht.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der Vergütung ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den vertraglichen Arbeitsergebnissen für die vereinbarten Zwecke.
Die Weitergabe oder Vervielfältigung von Arbeitsergebnissen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragszwecke zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
12. Kündigung
Verträge über einzelne Projekte können von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.